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[Mehr]Erklärung zur Barrierefreiheit
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- Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheitserklärung für die gemeinsame Website der Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Rheinland/Westfalen, dem Innungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik Nordrhein-Westfalen und der Orthopädie-Schuhtechnik Dienstleistungsgesellschaft mbH Nordrhein-Westfalen
Barrierefreiheitserklärung
Wir haben den Anspruch, unsere Website entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich z machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 sowie § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 15. Juni bis 25. Juli 2025 durch die Firma Fox NewMedia vorgenommenen Bewertung auf Grundlage von detaillierten Checklisten des Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT Hessen. Diese orientiert sich an den Anforderungen zur Konformität des Webangebots gemäß BITV 2.0 / EN 301 549 und dem internationalen Standard WCAG.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV 2.0 darstellen würde.
- Videos
- Videos/Filme haben keine Übersetzung der Tonspur in Deutsche Gebärdensprache.
- Visuell wahrnehmbare Elemente sind in Videos/Filmen nicht immer durch eine Audiodeskription beschrieben worden.
- Links
- Es besteht kein gutes Kontrastverhältnis von Text ab Schriftgröße 18 pt. und von Text ab Schriftgröße 14 pt. und Fettdruck zum Hintergrund.
- Die Farbigkeit von Links entspricht der in unserem Corporate Design angelegten Farbe und unterschreitet mit einem Kontrastverhältnis von 3,59 : 1 den empfohlenen Wert von 4,5 : 1. In Anbetracht des Aufwands für einen Corporate Re-Design erscheint die Umsetzung dieses Kriteriums unverhältnismäßig.
- HTML:
- Eine Warnung der Nutzer*innen, dass eingebundene Daten bei Inaktivität verloren gehen, ergeht nicht.
- Noch nicht umgesetzt ist, dass sämtliche Akronyme und Abkürzungen besonders definiert werden. Daran wird stetig weitergearbeitet.
- Seitentitel der PDF:
- Die in PDF empfohlene Unterteilung "Allgemeiner Titel - Spezifischer Titel" im Sinne der Ziele, sie würde eine große Redundanz erzeugen, wird nicht umgesetzt. Die im System angelegte Logik mit Kurztitel - Titel - Beschreibung und deren konsistente Verwendung ist für unsere Interessen und Ziele insbesondere im geschützten Mitgliederbereich sinnvoller geeignet. Im geschützten Mitgliederbereich ist die Nutzung von PDF quantitativ höher und daher liegt auch hier unser Augenmerk.
- PDF-Dokumente
- Überwiegend wurden aus einem Textverarbeitungsprogramm, z.B. Word, PDF-Dokumente generiert. Die Nachbereitung von PDF-Dokumenten im öffentlichen Bereich unserer Website erfolgt derzeit, so dass diese in absehbarer Zeit weitestgehend barrierefrei sein dürften. Bitte haben Sie noch etwas Geduld in dieser Sache.
- PDF-Dokumente im nicht-öffentlichen Bereich unserer Website werden nicht nachbereitet. Die Vielzahl und unser Corporate-Design erschweren die Umsetzung des Kriteriums. Zum überwiegenden Teil sind dort die PDF-Dokumente mit diversen Vertragspartnern vereinbart wurden, so dass in Anbetracht des Aufwands die Umsetzung dieses Kriteriums unverhältnismäßig erscheint.
- Geschützter Mitgliederbereich:
- Das Menü „Mitgliederservice“ steht nach Login nur für eine nicht-öffentliche Benutzergruppe zur Verfügung, die spezielle Software-Funktionen enthält und nur zum Teil den Kriterien des BITV 2.0 entspricht.
-
Das Menü „Vertragsmanagement“ steht nach Login nur für eine nicht-öffentliche Benutzergruppe zur Verfügung, die spezielle Software-Funktionen enthält und nur zum Teil den Kriterien des BITV 2.0 entspricht.
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV 2.0:
- Im Bereich "Mein Betrieb" des Menüs stehen nach Login für eine nicht-öffentliche Benutzergruppe spezielle Software-Funktionen zur Verfügung, die zwar weitestgehend aber nicht vollständig den Kriterien der BITV 2.0 entsprechen.
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und zuletzt am 18.08.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Absatz 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Rheinland/Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Zuständige Personen für barrierefreie Zugänglichkeit
Geschäftsführerin Irene Zamponi, RAin
Telefon: 0211 - 175 23 95 - 0 | E-Mail: info@os-nrw.de
Telefonisch erreichbar: 8 - 13 Uhr
Durchsetzungsverfahren
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Internet: https://www.mags.nrw