Erklärung zur Barrierefreiheit
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Erklärung zur Barrierefreiheit für die gemeinsame Website des Innungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik Nordrhein-Westfalen, der Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Rheinland/Westfalen und der Orthopädie-Schuhtechnik Dienstleistungsgesellschaft mbH Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Abs. 1 bis 4 sowie §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von §10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 15. bis 25. Juli 2025 durch die Fa. Fox NewMedia vorgenommenen Bewertung auf Grundlage von detailierten Checklisten des Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT Hessen. Diese orientiert sich an den Anforderungen zur Konformität des Webangebots gemäß BITV 2.0 / EN 301 549 und dem internationalen Standard WCAG.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV 2.0 darstellen würde.
- Videos
- Videos haben keine Übersetzung der Tonspur in Deutsche Gebärdensprache
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Sie Kontakt zum Innungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik Nordrhein-Westfalen aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an den Innungsverband für Orthopädie-Schuhtechnik Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Internet: https://www.mags.nrw
Sitz: Düsseldorf
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Telefon: 0211- 855-5
E-Mail: poststelle@mags.nrw.de